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Gefährliche Schlankheitsmittel

Internet macht den Erwerb möglich

Das Regierungspräsidium Darmstadt stellte Schlankheitsmittel aus China und Indonesien sicher. Die Untersuchung der Kapseln ergab, dass der verschreibungspflichtige Wirkstoff Sibutramin bis zum doppelten der zugelassenen Menge enthalten ist. Auf der Packung befindet sich keinerlei Hinweis darauf. Bei den Schlankheitsmitteln handelt es sich um „LAMI“, „Reduce Weight Fruta Planta“ sowie „La Jiao Shou Shen“, die nach Herstellerangaben rein pflanzlich sein sollen. Sie werden über das Internet vertrieben. Mit dem früher als Abführmittel eingesetzten Wirkstoff Phenolphtalein wurde zudem ein weiterer Wirkstoff entdeckt, der heute wegen des Verdachts, Krebs auszulösen, in der Arzneimittelindustrie nicht mehr verwendet wird.

Lebensgefährliche Ungeduld

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in Hessen zuständig. Regierungspräsident Johannes Baron, dessen Behörde für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in Hessen zuständig ist, Medikamente aus wenig vertrauenswürdigen Quellen zu erwerben. Es seien skrupellose Geschäftemacher, die vermeintlich harmlose Schlankheitsmittel mit gefährlichen Wirkstoffen versetzten. „Selbst Internetseiten, die für den Verbraucher ‚inländisch‘ erscheinen, entpuppen sich bei genauerem Hinsehen oder gar erst nach der Bestellung als Angebote ausländischer Unternehmen. Neben der Gefahr, qualitativ minderwertige oder gar lebensbedrohliche Arzneimittel zu erhalten, begeht die bestellende Person in der Regel auch noch einen Gesetzesverstoß, denn die Einfuhr von Arzneimitteln aus Ländern außerhalb der EU ist grundsätzlich verboten“, so Baron.

Nur vertrauenswürdige Quellen suchen

Sibutramin ist ein sogenannter Appetitzügler. Wegen seiner zahlreichen, teilweise lebensbedrohlichen Nebenwirkungen wie Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen wird der Wirkstoff in der EU überhaupt nicht mehr eingesetzt. Grundsätzlich gelte, dass Arzneimittel aus dem Ausland qualitativ minderwertig oder gar lebensbedrohlich sein können. Würden auf einer Internetseite ohne Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen nur Lifestyle-Produkte vertrieben, sei unbedingt Vorsicht geboten, so das Regierungspräsidium. (kws)




29. Juli 2010 | Kategorie: In Kürze

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