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Kassen müssen Hörgeräte bezahlen

Stand der Medizintechnik ist das Maß

Hörbehinderte Menschen müssen in Zukunft für digitale Hörgeräte keine Zuzahlungen mehr leisten. Mit seiner neuen Grundsatzentscheidung am 17. Dezember 2009 stärkte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Position der Betroffenen. Wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist, müssen Krankenkassen die Kosten für digitale Hörgeräte in vollem Umfang übernehmen.

Derzeit haben  rund 125.000 Hörbehinderte in Deutschland den Löwenanteil der Kosten für die oft mehrere Tausend Euro teuren Geräte selbst zu tragen. Die Kassen zahlen nur einen Bruchteil dazu. Geklagt hatte ein 27-jähriger Hörbehinderter, der von Geburt an schwerhörig ist. Nach Aussagen des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) in Berlin würden für die Betroffenen pro Hörgerät im Schnitt 1600 Euro fällig. Da der Grad der Behinderung sich häufig in relativ kurzer Zeit verstärke, müsse in vielen Fällen bereits nach wenigen Jahren ein neues Gerät angeschafft werden. „Mit den Festbeträgen (der Kassen) waren bisher sogar die Reparaturkosten abgedeckt“, so Verbandssprecher Stephan Wilke.

Die Entscheidung kommt insbesondere denjenigen zugute, die nahezu gehörlos sind, weil in diesen Fällen nur noch die besonders teuren digitalen Geräte helfen können. Das Gericht erklärte, die Festbeträge der Kassen seien „unvereinbar mit der medizinischen Realität“. Um Hörbehinderungen auszugleichen seien die Krankenkassen verpflichtet, „für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben“. Daran müssten sich die Leistungen der Krankenkassen orientieren, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. (fma/kws)




24. Dezember 2009 | Kategorie: In Kürze

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