Hautkrebs-Screening ist kostenlos
Achtung: In manchen Arztpraxen wird kassiert
Seit gut einem Jahr haben gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren die Möglichkeit, im Rahmen der Krebsfrüherkennung ihre Haut untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird „Hautkrebs-Screening” genannt. Es darf von speziell dafür qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Dass die Kosten der Untersuchung von den Krankenkassen vollständig getragen werden, demnach auch keine Praxisgebühr verlangt werden darf, wird offenbar von so mancher Ärztin oder so manchem Arzt bestritten.

Hautkrebs oder nicht?
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, sagte dazu in einer Pressemitteilung, häufig werde den Patientinnen und Patienten in der Praxis erklärt, das Hautkrebsscreening sei nur mit Hilfe eines sogenannten Auflichtmikroskops durchzuführen und die Verwendung dieses Gerätes werde von den Kassen nicht bezahlt. „Auf diese Art und Weise werden den Patienten zwischen 10 bis 15 Euro pro Untersuchung aus der Tasche gezogen”, so die Patientenbeauftragte wörtlich. „Einige Kassenärztliche Vereinigungen ziehen sich galant aus ihrer Verantwortung, indem sie den Patienten mitteilen, die Zuhilfenahme einer Lupe oder eines Mikroskops wäre eine Sonderleistung, die vom Patienten selbst zu übernehmen sei.” Kühn-Mengel wies darauf hin, dass diese Information zwar so nicht falsch sei, das Hautkrebs-Screening jedoch ohne die Verwendung eines Auflichtmikroskops durchgeführt werden könne. Dafür benötige der Arzt keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge. Kühn-Mengel empfiehlt daher allen Betroffenen, Kontakt zu ihrer Krankenkasse oder auch zu ihr direkt aufzunehmen. (kws)
