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Arztbehandlung nur gegen Vorkasse

Patientenbeauftragte: Das muss sofort aufhören!

Offenbar verlangen immer häufiger Ärzte für eine Behandlung über die gesetzlichen Zuzahlungen hinaus Geld von ihren Patienten. Darüber beschweren sich zunehmend mehr Menschen bei der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel.

Kühn-Mengel sagte, ein Arzt, der Patienten nur gegen Vorkasse behandle, verstoße gegen seine vertragsärztlichen Pflichten. Sie forderte für diesen Fall die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen, um die ärztliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Andernfalls stelle sich die Frage nach deren Existenzberechtigung. Die Versicherten müssten sicher sein können, dass die Sprechstundenzeiten ausreichen. Nur in wirklich begründeten Fällen habe der Arzt oder die Ärztin das Recht, eine Behandlung abzulehnen. Unmissverständlich erklärte Kühn-Mengel: „Ich fordere die Versicherten auf, ihre Rechte selbstbewusst einzufordern und mir oder der Krankenkasse diejenigen Ärzte zu melden,

  • die Patienten – über die Praxisgebühr hinaus – um Vorkasse bitten, bevor behandelt wird,
  • die Behandlung von Patienten an die Bedingung knüpfen, dass diese Kostenerstattung wählen, das heißt, der Versicherte soll in finanzielle Vorleistung gehen und
  • die Patienten mit dem Verweis auf eine zu geringe Vergütung generell notwendige Behandlungen oder eine Terminvergabe verweigern.” (kws)



13. Februar 2009 | Kategorie: In Kürze

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