Drei Milliarden mehr für Krankenhäuser
Das Bundeskabinett hat dem Entwurf des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHRG) ab dem Jahr 2009 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird der ordnungspolitische Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab 2009 gesetzt.
Demnach soll sich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser im wesentlichen dadurch verbessern, dass die für 2008 und 2009 vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen zur Hälfte von den Krankenkassen refinanziert werden, soweit sie die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen übersteigen. Zudem soll das Statistische Bundesamt bis Mitte 2010 mit Hilfe eines Orientierungswertes die Entwicklung der Kosten bei den Krankenhäusern erfassen. Damit soll eine Alternative zur Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise geschaffen werden. Der Sparbeitrag, ein Rechnungsabschlag in Höhe von fünf Prozent, wird zu Beginn des Jahres 2009 abgeschafft. Mit Hilfe eines Förderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals sollen innerhalb von drei Jahren rund 20.000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst geschaffen werden, die zu 70 Prozent von den Krankenkassen finanziert werden.
Grundsätzlich soll ab dem Jahr 2012 von der Investitionsfinanzierung auf Investitionspauschalen umgestellt werden – wenn die Länder mitmachen. Bis Ende 2009 wird der entsprechende gesetzliche Auftrag für die Entwicklung leistungsorientierter Investitionspauschalen erteilt werden.
Für die Leistungen in Psychiatrie und Psychosomatik wird ein pauschaliertes und tagesbezogenes Vergütungssystem entwickelt und voraussichtlich ab 2013 eingesetzt. Außerdem soll die Finanzierung der Psychiatrie verbessert werden, um eine bessere Personalbesetzung zu bewirken.
Die verschiedenen „Landesbasisfallwerte“ sollen innerhalb von fünf Jahren, ausgehend vom Jahr 2010, auf einen einheitlichen „Basisfallkorridor“ gebracht werden, in dem sich die Bandbreite um einen rechnerisch ermittelten Basisfallwert von plus 2,5 Prozent bis minus 1,5 Prozent bewegt. Basisfallwerte sind die bewerteten durchschnittlichen Gelder, die für den einzelnen stationären Patient (Fall) von der Klinik erlöst werden können. Der Basisfallwert wird in einer komplexen Rechnung auf Basis der Budgets der einzelnen Krankenhäuser in einem Bundesland ermittelt. Aus ihm ergibt sich der Preis, den die Krankenkasse bezahlt. Nach Abschluss der Anpassungsphase sollen verschiedene technische Regelungen das Fallpauschalen-Vergütungssystem für den Regelbetrieb ausrichten.
Die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, erklärte zu dem Entwurf, das Gesetz sei gut für die Patienten und alle Beschäftigten in den Krankenhäusern. Es verbessere die finanzielle Lage der Kliniken, denen ab dem Jahr 2009 mehr als drei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen würden. Die Tariflohnsteigerungen der Jahre 2008 und 2009, die noch nicht durch höhere Zahlungen der Krankenkassen gedeckt seien, würden zur Hälfte von den Kassen übernommen. Alle genannten Maßnahmen seien entgegen einiger, anders lautender Meinungen keine einmalige Finanzspritze. Mit den zusätzlichen Mitteln werde der Sockel dauerhaft erhöht, auf dem die Fallpauschalen kalkuliert werden können. Das gelte genauso für diejenigen Mittel, die in den nächsten drei Jahren für das Sonderprogramm für Pflegepersonal aufwachsen, von 220 über 440 auf 660 Millionen Euro im Jahr. Der im kommenden Jahr entwickelte neue Orientierungswert werde die krankenhausspezifische Kostenentwicklung besser abbilden.
Die Ministerin wehrte sich gegen Kritik von Seiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Diese mache es sich zu leicht, denn sie verkenne den für die Finanzierung der Mehrausgaben notwendigen Kraftakt für die Beitragszahler. Der Gesetzentwurf verbinde mit Augenmaß das wirtschaftlich Notwendige mit dem finanziell Machbaren. Die Krankenhäuser müssten jedoch immer noch nachhaltige Bemühungen zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven unternehmen, da den Beitragszahlern nicht mehr zuzumuten sei. (kws)
