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In Kürze



Gefährliche Schlankheitsmittel

Internet macht den Erwerb möglich

Das Regierungspräsidium Darmstadt stellte Schlankheitsmittel aus China und Indonesien sicher. Die Untersuchung der Kapseln ergab, dass der verschreibungspflichtige Wirkstoff Sibutramin bis zum doppelten der zugelassenen Menge enthalten ist. Auf der Packung befindet sich keinerlei Hinweis darauf. Bei den Schlankheitsmitteln handelt es sich um „LAMI“, „Reduce Weight Fruta Planta“ sowie „La Jiao Shou Shen“, die nach Herstellerangaben rein pflanzlich sein sollen. Sie werden über das Internet vertrieben. Mit dem früher als Abführmittel eingesetzten Wirkstoff Phenolphtalein wurde zudem ein weiterer Wirkstoff entdeckt, der heute wegen des Verdachts, Krebs auszulösen, in der Arzneimittelindustrie nicht mehr verwendet wird.

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Kassen müssen Hörgeräte bezahlen

Stand der Medizintechnik ist das Maß

Hörbehinderte Menschen müssen in Zukunft für digitale Hörgeräte keine Zuzahlungen mehr leisten. Mit seiner neuen Grundsatzentscheidung am 17. Dezember 2009 stärkte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Position der Betroffenen. Wenn die medizinische Notwendigkeit gegeben ist, müssen Krankenkassen die Kosten für digitale Hörgeräte in vollem Umfang übernehmen.

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Hautkrebs-Screening ist kostenlos

Achtung: In manchen Arztpraxen wird kassiert

Seit gut einem Jahr haben gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren die Möglichkeit, im Rahmen der Krebsfrüherkennung ihre Haut untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird „Hautkrebs-Screening” genannt. Es darf von speziell dafür qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Dass die Kosten der Untersuchung von den Krankenkassen vollständig getragen werden, demnach auch keine Praxisgebühr verlangt werden darf, wird offenbar von so mancher Ärztin oder so manchem Arzt bestritten.

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