Schweinegrippe-Impfung ab Anfang Oktober
Kabinett nimmt Kassen in die Pflicht
Wie erwartet wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen per Verordnung zur Leistung bei Impfungen gegen das A(H1N1)-Virus der sogenannten Schweinegrippe verpflichtet. Das bedeutet, dass die Impfungen für jeden impfwilligen Versicherten von der Krankenkasse bezahlt werden. Der Verband der Privaten Krankenversicherung will die Impfkosten für seine Versicherten ebenfalls übernehmen.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte dazu: „Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz. Nach wie vor verlaufen die Erkrankungen an der neuen Influenza in Deutschland ganz überwiegend mild. Mit Zunahme der Fallzahlen ist allerdings auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungs- oder Todesfälle zu rechnen.” Schmidt betonte, es sei richtig, Vorsorge zu treffen. Jeder, der geimpft werden möchte, werde eine Impfung bekommen. Wie aus dem Bundesgesundheitsministerium verlautet, soll der Impfstoff voraussichtlich ab Ende September/Anfang Oktober „nach und nach” ausgeliefert werden. Als erste sollen besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen geimpft werden. Dabei handele es sich um Personen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und „besonders exponiertes Schlüsselpersonal”, das heißt, Beschäftigte im Gesundheitswesen, bei der Polizei und der Feuerwehr.
Mehrausgaben der Kassen werden gedeckelt
Die Länder haben die Aufgabe, die Impfungen zu organisieren. Die Details sollen in den so genannten Impfvereinbarungen zwischen Ländern und Krankenkassen geregelt werden.
Die Verordnung gibt als Orientierungsgröße Kosten in Höhe von insgesamt 28 Euro für die zweimalige Impfung vor. Das sei grundsätzlich für eine „angemessene und wirtschaftliche Versorgung” ausreichend, so die Ministerin. Den Kassen sollen dadurch Mehrausgaben in Höhe von rund 600 Millionen Euro im Jahr 2009 entstehen. Im Jahr 2010 kommen rund 200 Millionen Euro hinzu.
Der Staat wird diejenigen Kosten der Impfung, die bei einer Teilnahme von mehr als 50 Prozent der Versicherten hinausgehen, übernehmen. Das war mit den Krankenkassen vereinbart worden. Mit der potenziellen Kostenbeteiligung des Steuerzahlers sollen eine Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenversicherung oder Zusatzbeiträge für die Versicherten verhindert werden (siehe auch Beitrag des gesundheit-report: http://www.gesundheit-report.de/in-kuerze/artikel799/schweinegrippe-finanzierung-der-impfungen-gesichert.html) (kws)
