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Bedarfsgrad statt Pflegestufe

Ministerin wirbt für neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit

Die Begriffe Pflege und Pflegebedürftigkeit werden in den kommenden Jahrzehnten eine neue Dimension erhalten. In zunehmendem Maße sind für die Versorgung ihrer Eltern Menschen gefordert, die selbst in einem Alter abnehmender körperlicher und psychischer Leistungsfähigkeit angelangt sind. Die geltende graduelle Einteilung der Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen wird insbesondere den Bedürfnissen demenziell erkrankter Menschen und deren Angehörigen in keiner Weise gerecht.

Anlässlich der vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Berlin veranstalteten Tagung „Optionen zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs” erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die höchste und wichtigste Verpflichtung des Grundgesetzes liegt in Artikel eins: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wie der soziale Rechtsstaat Deutschland mit diesem Verfassungsgebot umgeht, das zeigt sich nicht zuletzt am Umgang mit den denjenigen, die als alte Menschen oder als Menschen mit Behinderungen auf Pflege angewiesen sind.” Die Ministerin wies darauf hin, dass der bisher geltende Begriff der Pflegebedürftigkeit sich zu sehr an rein körperlichen Aspekten orientiere und daher vor allem demenziell erkrankte und geistig behinderte Menschen benachteilige. Daher müsse die „Minutenpflege” der Pflege aus einer ganzheitlichen Betrachtung des Menschen heraus weichen. „Wir brauchen ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das alle körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen umfasst”, so die Ministerin weiter. Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs habe einen Vorschlag entwickelt, der auf den Grad der Selbständigkeit abstelle. (gesundheit-report.de berichtete über die Erarbeitung des Vorschlags am 29. Januar 2009: Pflegebedürftigkeit neu definiert). Aus drei Pflegestufen bisher sollen fünf sogenannte ‚Bedarfsgrade’ werden, wobei der erste Bedarfsgrad vorrangig auf die Vermeidung von schwererer Pflegebedürftigkeit und stationärer Pflege nach dem Grundsatz ausgerichtet sei: Prävention und Rehabilitation vor Pflege. Entscheidend seien die noch vorhandenen Fähigkeiten eines Menschen, beispielsweise, ob und wie er noch für sich selbst sorgen und den Alltag bewältigen kann. Das folge dem Ziel, mit der notwendigen Unterstützung die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.

Die Ministerin äußerte den Wunsch, in der Gesellschaft eine breite Diskussion darüber zu führen, wie jeder einzelne künftig selber gepflegt werden wolle und was er heute dazu tun müsse. „Der Vorschlag des Beirats für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ist ein Meilenstein, wenn es um eine humane Pflege in der Zukunft geht.” (kws)




24. Juni 2009 | Kategorie: Gesellschaft

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