Natürliche Radioaktivität im Trinkwasser
Bundesumweltministerium will Vorsorge verbessern
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat im Auftrag des Bundesumweltministeriums im Zeitraum von 2003 bis 2008 eine Studie zur Strahlenbelastung des Trinkwassers durch natürliche Radioaktivität in Deutschland angefertigt. Dabei wurden 582 Trinkwässer untersucht. Damit konnte das erste Mal eine aussagekräftige Übersicht über die Strahlenbelastung der Bevölkerung durch natürliche Radioaktivität im Trinkwasser vorgelegt werden.
Aus der Untersuchung geht hervor, dass in Bezug auf Uran und Radium der Richtwert von 0,1 Millisievert (mSv) in einem Fall überschritten wurde. Unter zusätzlicher Berücksichtigung von Radon und dessen Zerfallsprodukte Blei 210 und Polonium 210, wurden bei 57 der untersuchten Wasserwerke (rund 10 Prozent) Überschreitungen festgestellt. Würden speziell Säuglinge und Kleinkinder zum Maßstab genommen, so hätten sich in 131 der untersuchten Wasserwerke (22 Prozent) Überschreitungen der Gesamtrichtdosis ergeben. Wie aus dem BfS verlautet, bestehe nach wissenschaftlicher Einschätzung keine Gefahr für die Gesundheit, wohl aber wiesen die Ergebnisse darauf hin, dass „unter Vorsorgegesichtspunkten je nach zugrunde gelegtem Prüfmaßstab unterschiedlicher Handlungsbedarf besteht”.
Strahlenexpositionen so niedrig wie möglich halten
Das Bundesumweltministerium teilte mit, es wolle die Belastung von Trinkwasser mit natürlicher Radioaktivität reduzieren. Entsprechende Vorschläge werde das Ministerium in die laufende Novellierung der Trinkwasserverordnung einbringen, für die das Bundesgesundheitsministerium federführend sei. Zwar werde das geltende Trinkwasserrecht nicht verletzt, dennoch zeige die Studie, dass Handlungsbedarf bestehe. Entsprechende Vorschläge des Ministeriums lägen den zuständigen Bundesländern bereits zur Stellungnahme vor.
Ziel sei es, die rechtlich vorgegebene Gesamtrichtdosis für Radioaktivität von 0,1 Millisievert (mSv) pro Jahr durch Umsetzungsvorschriften zu ergänzen. Dabei sollen insbesondere die künstlichen und natürlichen Radionuklide angegeben werden, die expositionsrelevant seien und daher beim Vollzug im Mittelpunkt stehen. Für Radon wolle man einen eigenen Richtwert angeben.
Nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums solle die EU-Empfehlung zu Radon und Radonfolgeprodukten in der novellierten Trinkwasserverordnung umgesetzt werden. Außerdem sollen Vorgaben zu Radioaktivitätskonzentrationen, Nachweisgrenzen sowie zu den Mess- und Berechnungsverfahren aufgenommen werden. Zudem setze sich das Ministerium dafür ein, dass mögliche Strahlenexpositionen durch radioaktive Stoffe auch unterhalb der Richtwerte – soweit technisch machbar – so gering wie möglich zu halten sind. Damit solle die Vorsorge – auch für Säuglinge und Kleinkinder – weiter verbessert werden.
Natürliche Radioaktivität kann überall sein
Je nach Region sind alle Menschen natürlicher Radioaktivität mehr oder weniger ausgesetzt. Der Körper nimmt es mit Atemluft, Wasser oder Lebensmitteln auf. Ob und wie viel Radioaktivität sich im Trinkwasser befindet, hängt davon ab, wie Gestein oder Boden beschaffen sind, was regional sehr unterschiedlich ist. Dass sich daraus eine Gefahr für die Gesundheit ergeben könnte ist bislang wissenschaftlich nicht nachgewiesen.
In Deutschland gibt es nur unzureichende Informationen über die natürliche radioaktive Belastung des Trinkwassers. Allerdings besteht seit dem Jahr 1998 die europäische Trinkwasser-Richtlinie. Diese liegt der deutschen Trinkwasserverordnung zu Grunde und gibt eine maximale Gesamtrichtdosis von 0,1 mSv pro Jahr vor. Das Ministerium teilte mit, die europäische Trinkwasserrichtlinie lege bislang nicht fest, nach welchen Mess- und Berechnungsverfahren dieser Dosiswert zu ermitteln sei und berücksichtige weniger Radionuklide, als in der BfS-Studie betrachtet wurden. Die BfS-Studie habe in ihrer nunmehr aussagekräftigen Bestandsaufnahme untersucht, inwieweit in Deutschland weitere Regelungsschritte notwendig seien. Die Studie vergleiche unterschiedliche Prüfmaßstäbe miteinander, die alle gegenwärtig nicht verbindlich seien. Die Untersuchung sei zwar nicht repräsentativ für ganz Deutschland, weise aber daraufhin, dass für einzelne Trinkwasserversorger unter Vorsorgegesichtspunkten Handlungsbedarf bestehe.
Derzeit wenig technische Möglichkeiten
Das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Strahlenschutz wollen Wasserversorger sowie Gesundheits- und Umweltbehörden nicht im Regen stehen lassen. Sie kündigten bei der Reduzierung der Trinkwasserbelastung mit natürlicher Radioaktivität ihre fachliche Unterstützung an. Allerdings verfügten die Behörden derzeit nur bedingt über die entsprechenden technischen Möglichkeiten. Radon lasse sich durch Belüften des Wassers entfernen. Bei anderen wichtigen Radionukliden jedoch, wie beispielsweise Radium, müssten neue Filtertechniken entwickelt werden. Das Umweltbundesamt habe hierzu seine Forschung intensiviert.
Die ausführliche Trinkwasserstudie ist im Internet zu finden unter: http://www.bfs.de/de/ion/nahrungsmittel/trinkwasser.html
Bereits im Jahr 2006 hatte das BfS eine ähnliche Untersuchung für Mineralwasser veröffentlicht http://www.bfs.de/de/ion/nahrungsmittel/mineralwasser.html
(kws/bmu)
