„Spice” soll verboten werden
Modedroge per Eilunterstellung auf dem Index
„Rein pflanzlich”, eine „Kräutermischung” und „absolut legal”, so oder so ähnlich mögen diejenigen gedacht haben, die sich mit dem Konsum von Cannabis nicht oder nur ungern in die Illegalität begeben wollten. Der Hinweis auf der Verpackung, dass das Kräutergemisch nicht oral verwendet werden, sondern nur als Räuchermaterial zur Verbesserung des Raumdufts Verwendung finden soll, wird ignoriert und ist wahrscheinlich von den Herstellern auch so gedacht. Auf Konsumentenseite fragte dabei niemand danach, was den Kick verursacht, der beim Rauchen der seit längerem frei verkäuflichen Modedroge Spice entsteht.
Jetzt ist geplant, mittels einer sogenannten Eilunterstellung die Herstellung, den Handel und den Besitz von Spice zu verbieten. Die gesetzliche Basis hierfür bietet der § 1 Absatz 3 des Betäubungsmittelgesetzes. Die Eilunterstellung soll bis zum Ende des Januars 2009 in Kraft treten. Wie aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verlautete, sei das sofortige Handeln notwendig „wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und der unmittelbaren und mittelbaren Gefährdung der Gesundheit.
Keine harmlose Kräutermischung
Spice ist als Modedroge bekannt und beinhaltet neben teilweise unbekannten Kräutern einen Stoff namens „JWH-018″. Das konnte von dem Frankfurter Unternehmen THC Pharm, welches den schmerz- und krampflösenden Hauptwirkstoff der Cannabispflanze Dronabinol zu medizinischen Zwecken herstellt, zweifelsfrei nachgewiesen werden. Beim „JWH-018″ handelt es sich um ein synthetisches Cannabinoid, dessen Wirkungen beim Rauchen denen des Cannabis ähnlich sind. Dass sich dieser Stoff in Spice befindet, wurde vom Hersteller verschwiegen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sind sich in der Einschätzung der Gesundheitsgefährdung von „Spice” einig. Bätzing erklärte dazu: „Nun ist bestätigt, dass die Modedroge ‚Spice’ keine harmlose Kräutermischung für den Raumduft ist, wie es der Hersteller glauben machen wollte. Tatsächlich handelt es sich bei der zugesetzten Substanz um einen nicht zugelassenen Stoff, der psychotrope Wirkungen erzeugt. Wer diese Substanz konsumiert, gefährdet seine Gesundheit. Jeder Handel mit ‚Spice’ und auch der Erwerb dieser Substanz werden verboten. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar!”
Wie Drogentrends entstehen können
Mit Hilfe der Presse, die seit mehreren Wochen über die „Kräutermischung Spice” berichtet, sei aus einem weitgehend unbekannten Produkt für Insider, das es bereits seit Jahren gibt, eine Modedroge geworden. Dazu sagte Bätzing, an der Modedroge „Spice” lasse sich beobachten, wie Drogentrends entstehen. Es habe sich gezeigt, dass die Medienberichterstattung auch dann werbewirksam sei, wenn sie warnen oder abschrecken wolle. Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach Bekanntgabe des Verbots das Interesse an der Droge abnehmen wird. Bätzing sagte dazu: „Diese Kräutermischungen waren gerade deshalb so interessant, weil sie scheinbar legale Substanzen enthielten. Besonders die Cannabiskonsumenten sahen darin eine legale Ausweichmöglichkeit. Wenn der Handel mit „Spice” illegal ist, wird das Angebot stark zurückgehen. Zur Zeit wird auch noch geprüft, ob ein Verkaufsverbot von „Spice” auch nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) bzw. dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFGB) erlassen wird.” (kws)
