Wenig wissen, das aber genau: ADHS
Junge Erwachsene und deren Eltern haben es besonders schwer
Die Aufmerksamkeits-Defizit- und Hyperaktivitäts-Störung (ADHS), auch als Aufmerksamkeits-Defizit- und Hyperaktivitäts-Syndrom bezeichnet, ist hinreichend bekannt und untersucht. So wissen wir mittlerweile, dass es sich bei der Störung nicht um eine Folge schlechter Erziehung handelt, die als Mode-Erscheinung mit Symptomen chronischer Faulheit zu Tage tritt. Solange jüngere Kinder davon betroffen sind, haben die regelmäßig stark geforderten Eltern keine Probleme damit, Hilfe zu finden – mit der Einschränkung, dass es in Deutschland ein Süd-Nord-Gefälle zu geben scheint.
Wenn jedoch ADHS-Symptome erst mit Eintritt der Pubertät erkannt werden, tritt eine äußerst schwierige Situation ein. Weil die medikamentöse und psychotherapeutische Begleitung des Kindes bis dahin fehlte, werden die mit der Pubertät auftretenden normalen Symptome der Unzurechnungsfähigkeit qualitativ in unvorstellbare Dimensionen getrieben. In Fachkreisen wird dieser Zustand als „Superpubertät” bezeichnet. Das folgende Szenario mag der Verdeutlichung dienen.
Das Familienleben wird spannend
Entgeisterte Eltern erfahren von genervten Lehrern erstmals, was aus ihrem vormals liebenswürdigen und charmanten Kind geworden ist. Es beschimpft Mitschüler und Lehrer unflätigst, wird sogar handgreiflich. Die Mitschüler haben Angst vor ihm. Des Klassenraums verwiesen tritt es gegen Türen und Schränke. Es ist nicht möglich, das Kind auf sein Verhalten hin anzusprechen, es ist überhaupt nicht möglich, mit ihm vernünftig zu reden, zu argumentieren. Zuhause setzt sich das fort. Spiegel und Gläser gehen zu Bruch, Türen werden eingetreten, aber alles völlig unabsichtlich. „Ich hab‘ doch gar nichts gemacht, ich bin da nur aus Versehen gegengefallen.” Solche Schuldbefreiungsversuche werden in aggressivem und empörtem Tonfall lauthals geäußert. Das drei Jahre jüngere Geschwisterkind steht daneben und weint.
Beziehungen zu Jugendlichen gleichen Jahrgangs sind selten. Merkwürdige Freunde holen das Kind von zuhause zu irgendwelchen Touren ab, durchweg wesentlich älter, tätowiert, gepierced und sehr schweigsam. Auf die in unserer Gesellschaft übliche Begrüßung reagieren sie eher verlegen, freundliche Zuwendung in Form eines Smalltalks ignorieren sie. „Was soll das!” schnauzt das Kind seine Eltern an und verschwindet. Die wissen nicht, wie sie reagieren sollen.
Gegen Mitternacht klingelt es an der Haustüre und die Polizei bringt das Kind nach Hause. Bleich, tränenüberströmt und zitternd lehnt es an der Wand. Die Polizisten schauen sich kopfschüttelnd um und betrachten die Eltern. Man habe zwei Zwanzigjährige bei einem Einbruch auf frischer Tat ertappt. Das Kind habe sich auf der Straße vor dem Haus befunden. Die Polizisten seien sich zwar ziemlich sicher, dass das Kind Schmiere gestanden habe. Aber sie könnten es nicht beweisen und es habe auf Nachfrage auch sofort seine Adresse genannt. Die Polizisten könnten die Angelegenheit guten Gewissens auf sich beruhen lassen, wenn sie sich mal im Zimmer des Kindes umsehen könnten. Interpretiert heißt das, sie wollen mal nachschauen, ob sich in seinem Zimmer Diebesgut befindet. Das Kind ziert sich merkwürdig. Hat es vielleicht doch etwas mit kriminellen Handlungen zu tun? Das Zimmer ist abgeschlossen. Mit fliegenden Händen schließt das Kind die Tür auf. Wie vom Donner gerührt prallen die Eltern zurück. Der Boden ist übersät mit leeren Bierflaschen, Alcopop- und Cola-Dosen, dazwischen Unmengen an Verpackungsmüll, unter dem Bett Teller mit schimmelüberwucherten Essensresten, der gesamte Tisch ist bedeckt von ausgedrückten Zigarettenkippen, aufgeweicht in Bier und Cola, mit Asche vermengt und wieder getrocknet. Klamotten liegen auf einem Haufen in der Ecke. Das Bett war schon seit Monaten nicht mehr frisch bezogen worden. Die beiden Polizisten schauen sich gegenseitig an, sagen nichts. Sie drehen sich wieder um und empfehlen den Eltern, sich um ihr Kind besser zu kümmern. Ein halbes Jahr zuvor hatten die Eltern beschlossen, nicht mehr hinter ihrem Kind herzuräumen, aus pädagogischen Gründen. Seither hatten sie auch nicht mehr dessen Zimmer betreten. Wortlos beginnen die Eltern, das Zimmer aufzuräumen. Das Kind hilft mit und beginnt sogar, eine Melodie zu pfeifen. Es ist bereit, zusammen mit seinen Eltern einen Arzt aufzusuchen. Dieser empfiehlt eine ambulante Behandlung in der auf ADHS spezialisierten Abteilung einer Klinik und weist auf die Notwendigkeit einer Psychotherapie hin. Das Gespräch bei dem Spezialisten, einem freundlichen, wissenden Psychiater, führt zu einer in diesen Fällen üblichen medikamentösen Therapie. Zusätzlich wird ein erster Termin für eine Psychotherapie vereinbart. Darüber hinaus macht der Arzt dem Kind unmissverständlich klar, dass ihm nur geholfen werden könne, wenn es mitziehe. Der Psychiater erklärt weiter: „Das ist so, wie wenn Du Dich in einer auf den Kopf gestellten Flasche befindest. Du rutschst immer tiefer und fällst schließlich raus, weil Du keine Möglichkeit mehr findest, Dich festzuhalten. Wenn das passiert, müssen Dich Deine Eltern einfach fallen lassen, damit Du zur Besinnung kommst.” Das Kind tut so, als ob es versteht.
Hoffnung und Mitleid machen hilflos
Mit der überzeugt und überzeugend hervorgebrachten Versicherung, sich in die Familie wieder besser eingliedern zu wollen, erklärt das Kind sein Einverständnis, einen von den Eltern ausgearbeiteten Regelkatalog zu befolgen. Damit ist der Klinikaufenthalt vom Tisch. Der positive Effekt ist jedoch nur von kurzer Dauer. Die Aggressionen steigern sich zunehmend. Die Eltern finden in Hosentaschen die von ihnen verabreichten Tabletten wieder. Die Psychotherapie wird nach drei Sitzungen mit der Begründung abgebrochen, „die Tussi habe es selbst nötig, therapiert zu werden”. In der Folge „verliert” das Kind Markenklamotten. Dann werden ihm kurz hintereinander das Mountainbike und das Handy gestohlen – Anzeige bei der Polizei will es erst auf gar keinen Fall erstatten, auf Drängen möchte es dieses eigenständig tun. Den Nachweis für die Anzeige verliert es. Das versprochene Duplikat wird nie nachgereicht. Die Eltern melden sich bei einer von Psychologen initiierten Selbsthilfegruppe an, die sich mit ADHS befasst. Dort treffen sich mehrere Eltern, die ähnlich gelagerte Probleme mit ihren fast erwachsenen Kindern haben. Sie alle erfahren zwar, was sie in der Vergangenheit hätten tun sollen, aber was man mit Siebzehnjährigen macht, scheint auch die Fachleute zu überfordern. Die Selbsthilfegruppe jedenfalls bringt keine aktuelle Hilfe.
Das Kind beginnt, Leistung komplett zu verweigern. In der Schule wiederholen sich die Ereignisse, Klassenkonferenzen werden abgehalten. Die Fehlquote steigt. Die Eltern haben mittlerweile Rat beim Jugendamt und beim Schulpsychologen eingeholt. Jedesmal jedoch, wenn es darum geht, dass eine Therapie eingeleitet werden soll, dass der Aufenthalt in einer Tagesklinik Besserung bringen soll, steht das Kind wieder mitleiderregend vor seinen Eltern. Es „reiße sich doch schon den Arsch auf”, es werde alles Erdenkliche tun, um wenigstens noch die Mittlere Reife zu erreichen. Es werde sich auch zuhause besser verhalten. Es werde auch die vom Arzt verschriebenen Tabletten nehmen. Das jüngere Geschwisterkind besucht mittlerweile eine Psychotherapie, weil es unter massiven Angst- und Depressionsattacken leidet. Die Eltern sind völlig hilflos und, anstatt die Minderjährigkeit des Kindes zu nutzen, um es „zu seinem Glück zu zwingen”, geben sie immer wieder nach. Die Achterbahnfahrt dauert bis zum achtzehnten Geburtstag des Kindes. Es ist volljährig.
Stehen auf eigenen Beinen
Das Kind macht seinen Eltern unmissverständlich klar, dass sie ihm jetzt nichts mehr zu sagen haben. Die Oma hat auf einem Sparbuch für das Enkelkind Geld angelegt, auszuzahlen am Tag der Volljährigkeit. Das Kind hält plötzlich über tausend Euro in der Hand. Es fühlt sich wie Krösus. Umgehend werden teure Klamotten gekauft. Einer der Freunde hat Geldsorgen. Großzügig erhält dieser ein Darlehen. Verträge mit ein- bis zweijährigen Laufzeiten werden geschlossen – Handy, Sonnenbank, Videothek. Erstaunlicherweise müssen die gerade volljährigen Kinder für diese Geschäfte kein permanentes Einkommen nachweisen. Nach kurzer Zeit flattern die Mahnungen ins Haus, gefolgt von Mahnbescheiden und Zahlungsaufforderungen von Inkassobüros. Das Kind verlangt von den Eltern von Tag zu Tag mehr Geld, leihweise selbstverständlich. Die Schule hat das Kind geschmissen. Es liegt bis mittags im Bett und ist abends auf Achse. Von seinen Versprechungen und Beteuerungen weiß es nichts mehr. Die Eltern sind mit den Nerven am Ende.
Ein Jahr lang hat das Kind nichts mehr getan. Es sucht sich keine Arbeit und denkt nicht daran, sich ausbilden zu lassen. Es wüsste auch gar nicht, in welche Richtung. Interessen, die in einer Ausbildung münden könnten, hat es keine. Kein einziger Tag vergeht ohne schlechte Laune und Aggressionen. Trotz Flatrate sind die Telefonrechnungen in schwindelerregende Höhen gestiegen – die Freunde sind nämlich ausschließlich über Funktelefon zu erreichen. Die Eltern merken, dass sie aufatmen, wenn das Kind geht. Parallel dazu fordert die Therapeutin des Geschwisterkindes die Eltern auf, etwas zu tun. Dieses sei durch die Situation einer schwerwiegenden und auf Dauer schädigenden psychischen Belastung ausgesetzt.
Die Eltern setzen ein Ultimatum. Mit der Aufforderung der Therapeutin haben sie sogar eine Möglichkeit in die Hand bekommen, das Kind einfach der Wohnung zu verweisen. Das treffe sich ja gut, stellt das Kind fest. Es habe nämlich gerade eine Beziehung, diese bekomme Hartz IV und es, das Kind, werde dieses auch beantragen. Es ziehe dann zu der Beziehung und miete sich mit zur Untermiete ein. Die Miete werde ja vom Amt bezahlt. Und die Eltern wolle es auf Unterhalt verklagen.
Wenige Wochen später steht das Kind mit einer Reisetasche in der einen und einer Plastiktüte in der anderen Hand in der Tür. Die Beziehung sei zu Ende. Ob es Wäsche waschen dürfe und vielleicht auch duschen, fragt es die Mutter. Diese, vom heruntergekommenen Anblick des Kindes überwältigt, willigt ein. Sie hat ein komisches Gefühl dabei, aber Mutter ist eben Mutter.
Eine Woche später ist alles wieder wie früher. Das Kind beherrscht die ganze Familie. Seinen Wohnsitz hat es nicht gekündigt, aber es verbringt die Tage im Elternhaus und hat sein altes Zimmer wieder bezogen. Auf unerklärliche Weise verschwinden Gegenstände aus der Wohnung, zuerst kleine, unauffällige Dinge wie der MP3-Player des Geschwisterkindes, Musik-CDs und DVDs, dann die X-Box und schließlich sogar Silberbesteck. Eines Tages stellen die Eltern fest, dass offenbar schon seit mehreren Tagen ein andersgeschlechtliches Wesen im Zimmer des Kindes lebt und sich nur für die nötigsten Verrichtungen aus dem Bett erhebt. Das ist zu viel. Beide müssen ihre sieben Sachen packen und postwendend die Wohnung verlassen. Das Kind verhält sich erstaunlich ruhig und gefasst.
Für das Kind ist niemand mehr zuständig
Es ist November und bitter kalt. Die Eltern sind mit dem Auto unterwegs in die Stadt, als sie wenige hundert Meter von der Wohnung entfernt auf einer Bank sitzend ihr Kind sehen, dünn angezogen, blaugefroren, eine Plastiktüte neben sich. Die Eltern halten an und beratschlagen, ob sie anonym bleiben und die Polizei rufen oder selbst aktiv werden sollen. Sie entscheiden sich für die persönliche Ansprache, steigen aus und setzen sich zu ihrem Kind. „Haut ab!” brüllt es und beginnt zu weinen. In den Armen der Mutter bricht es zusammen. Zu Hause wird es erst einmal versorgt, dann darf es ausschlafen. Es hat jetzt einen ganzen Monat auf der Straße verbracht. Die Freunde haben sich von ihm distanziert, weil es nur nahm und nichts geben konnte. Ins Obdachlosenasyl wollte es nicht, da es sich schämte. Um darüber hinaus in der Öffentlichkeit den Eindruck eines normalen Menschen zu erwecken, verbrachte es die kalten Nächte durch die Stadt gehend. Tagsüber konnte es sich in den Park setzen und etwas schlafen.
Das Kind scheint so weit zu sein, dass es sich ernsthaft helfen lassen will. Zuerst werden gemeinsam mit den Eltern Arzt und Zahnarzt aufgesucht. Die Medikamententherapie wird wieder begonnen. Anschließend besprechen sie mit dem Kind die weitere Vorgehensweise. Der Kontakt zu demjenigen Psychiater wird wiederhergestellt, bei dem das Kind schon einmal war. Dieser erklärt, dass trotz der Volljährigkeit des Kindes die Möglichkeit bestehe, einen Antrag auf Jugendhilfe beim Jugendamt zu stellen. Das müsse das Kind selbst machen. Von dem Psychiater könne das dafür notwendige Gutachten ausgestellt werden. Im Falle der Befürwortung bestehe die Möglichkeit für das Kind, eine Wohnung gestellt zu bekommen. Ein Sozialarbeiter kümmere sich dann um die Angelegenheiten des Kindes und helfe ihm dabei, die täglichen Dinge des Lebens zu bewältigen. Dazu gehöre auch die Besorgung einer Ausbildungs- oder Lehrstelle. Eine Woche später stellt das Kind mit Hilfe der Eltern den Antrag auf Jugendhilfe beim zuständigen Jugendamt, fügt das Gutachten bei und wartet.
Die bisherige Bleibe des Kindes wird gekündigt und ein Freund der Eltern aus der Nachbarschaft stellt als Provisorium eine Dachkammer zur Untermiete zur Verfügung, wo das Kind vorläufig seinen Wohnsitz anmelden und übernachten kann. In der Folge wird es unmöglich, das Kind dazu zu veranlassen, zu normalen Tageszeiten aufzustehen und sich wenigstens übergangsweise um einen Aushilfsjob zu bemühen. Nach mehreren telefonischen Nachfragen kommt gut drei Monate, nachdem der Antrag auf Jugendhilfe gestellt worden war, der Bescheid des Jugendamtes. Der Antrag wird mit der Begründung abgelehnt, dass „eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine Abweichung der seelischen Gesundheit vom alterstypischen Zustand nicht zu erkennen sei”. Das Kind solle sich bei der ARGE um eine Integrationshilfe bemühen. Das Kind ist wieder einmal darin bestätigt, dass nichts klappt.
Ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter am nächsten Tag macht deutlich, dass dieser Probleme damit hat, den Vater des Kinders als Ansprechpartner zu akzeptieren, da ja eigentlich das Kind seine Angelegenheiten selbst regeln müsse. Das kann es aber nicht. Eines der ADHS-Symptome ist ja gerade die Unfähigkeit zur Selbstorganisation. Nach längerem Gespräch ist der Mitarbeiter der ARGE damit einverstanden, den Vater wie einen Betreuer zu behandeln. Das Kind soll zu allererst einen Wohnberechtigungsschein beantragen und eine Woche später zu einem Beratungsgespräch erscheinen.
Eine neue Wohnung und eine alte Perspektive
Mit Hilfe des Wohnberechtigungsscheines erhält das mittlerweile neunzehnjährige Kind ein kleines Apartment. Das Kind ist bestens gelaunt, richtet das Apartment selbst ein und fühlt sich wohl. Bei den Eltern macht sich ein Hoffnungsschimmer bemerkbar: Vielleicht könnte ja doch noch etwas funktionieren. Ein weiterer Termin bei der ARGE führt dazu, dass das Kind trotz des Umstandes, keine klaren berufsvorbereitenden Maßnahmen besucht zu haben, eine Lehrstelle angeboten bekommt, deren finanzieller Träger die ARGE ist. Voraussetzung dafür ist, dass der psychologische Dienst die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme erkennt und diese befürwortet. Das Treffen verläuft positiv. Von der ARGE aus wird eine Lehrstelle für den kommenden Herbst vermittelt. Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, soll es ein Praktikum in einem Betrieb machen.
Mittlerweile weigert sich das Kind, die Eltern in seine Wohnung zu lassen. Seinen Praktikumsplatz besucht es ein einziges Mal mit Verspätung um festzustellen, dass die Arbeitszeit, der Chef und die anderen Mitarbeiter unmöglich seien. Damit könne es nicht klarkommen. Natürlich wird das Ausbleiben des Kindes der ARGE gemeldet. Natürlich wird das Kind mit der Aufforderung angeschrieben, einen Termin wahrzunehmen unter Androhung von Konsequenzen bei Nichterscheinen. Das Kind kommt nicht. Daraufhin wird ihm die Hartz-IV-Unterstützung auf ein Minimum gestrichen. Immerhin wird die Wohnung weiterbezahlt.
Der Absturz
Das Kind ist jetzt 20 Jahre alt. Den Kontakt zu den Eltern hat es abgebrochen. Strom- sowie Gasversorgung sind seit Monaten gesperrt. Die Wohnung ist ein einziger Müllhaufen. Der Besuch eines Gerichtsvollziehers – einer von vielen Besuchen – wird dieses Mal von dem Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes, zwei kräftigen Männern, dem Hausmeister und einem Polizeibeamten begleitet. Das Kind ist nicht zu Hause. Gewaltsam wird die Tür geöffnet. Die Vollzugsmitarbeiter können in dem sich darbietenden Chaos nichts finden, was pfändbar wäre. Der Hausmeister informiert die Vermietungsgesellschaft über die Zustände in der Wohnung. Diese kündigt dem Kind umgehend wegen schwerer, vom Mieter verursachter Schäden und wegen Verwahrlosung der Räumlichkeiten. Das Kind wird aufgefordert, in einem Zeitraum von drei Monaten die Wohnung zu räumen. Das Schreiben gelangt nicht in den Einflussbereich des Kindes – der Briefkasten wird von ihm bereits seit längerer Zeit ignoriert. Als es kurz nach dem angekündigten Termin seine Wohnung betreten will, sind die Schlösser gewechselt. Im Briefkasten liegt eine Mitteilung, wo das Kind Informationen über den Verbleib seiner wenigen Habseligkeiten erhalten kann.
Das Kind lebt seit mehreren Monaten auf der Straße. Es schämt sich, zu seinen Eltern zu gehen. Wenn es Glück hat, wird es von einem Sozialarbeiter aufgegriffen. Wenn es Glück hat, ist sein Leidensdruck so hoch geworden, dass es von sich aus wirklich etwas ändern will. Absurd ist, dass von einem volljährigen Kind, das an einer erwiesenen Stoffwechselkrankheit, nämlich an Dopamin-Mangel leidet, verlangt wird, sich selbständig dahingehend zu organisieren, dass es die ausgesprochen komplizierten Verfahrenswege durchläuft, um Hilfe zu erhalten. In Anbetracht der mit dem ADHS verbundenen Symptomatik ist das so, als verlange man von einem blinden Menschen, sich im Fernsehen alleine einen Stummfilm anzusehen und danach die Handlung des Filmes wiederzugeben. (kws)
